Barrierefreiheit in der individuellen Nutzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus digiteach
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 19: Zeile 19:
[[Datei:Website Freistaat Sachsen.png |thumb|500px|x{height}px|Website des Freistaates Sachsen ermöglicht eine individuelle Einstellung von Größe und Kontrast sowie das Vorlesen der Website. <ref> Freistaat Sachsen: https://www.sachsen.de, 2020, Screenshot vom 20.07.2020</ref> ]]
[[Datei:Website Freistaat Sachsen.png |thumb|500px|x{height}px|Website des Freistaates Sachsen ermöglicht eine individuelle Einstellung von Größe und Kontrast sowie das Vorlesen der Website. <ref> Freistaat Sachsen: https://www.sachsen.de, 2020, Screenshot vom 20.07.2020</ref> ]]
#'''Die Verwendung von Unterrichtsmedien und -objekten, die eine Manipulation und Anpassung von Schwierigkeit und Tempo erlauben und binnendifferenzierten Unterricht verstärken, ist gewährleistet.'''
#'''Die Verwendung von Unterrichtsmedien und -objekten, die eine Manipulation und Anpassung von Schwierigkeit und Tempo erlauben und binnendifferenzierten Unterricht verstärken, ist gewährleistet.'''
#'''Barrierefreie Mediengestaltung zur Teilhabe von Lernenden mit körperlichen und sensomotorischen Einschränkungen. Kann, je nach Medium, folgendermaßen erreicht werden:'''<ref>Lagershausen, L.: Digitale Barrierefreiheit – was bedeutet das? Digitaler Unterricht. https://www.gfdb.de/digitale-barrierefreiheit/, Stand: 21.01.2019.</ref>
#'''Eine Barrierefreie Mediengestaltung zur Teilhabe von Lernenden mit körperlichen und sensomotorischen Einschränkungen ist sichergestellt und kann bspw., je nach Medium, folgendermaßen erreicht werden:'''<ref>Lagershausen, L.: Digitale Barrierefreiheit – was bedeutet das? Digitaler Unterricht. https://www.gfdb.de/digitale-barrierefreiheit/, Stand: 21.01.2019.</ref>
#*flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe, Textgröße, etc.)
#*flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe, Textgröße, etc.)
#*Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
#*Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte

Version vom 18. August 2020, 07:12 Uhr

Steckbrief
Name Barrierefreiheit in der individuellen Nutzung
Dimension technologisch
Notwendigkeit für das Szenario obligatorisch
Messbarkeit relativ

Das Kriterium Barrierefreiheit in der individuellen Nutzung umfasst Umsetzungsmöglichkeiten, die notwendig für eine individuelle Nutzung des digitalen Mediums sind.

Ein digitales Lehr-Lern-Szenario muss das Lernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Es sollte nicht nur für homogene Lerngruppen entworfen werden, sondern unterschiedlichste mitgebrachte Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigen. Dies bezieht sich nicht auf das Vorwissen der Lernenden, sondern eher auf die Art und Weise, wie mit individuellen Fähigkeiten und Merkmalen umgegangen wird. Häufig benötigen einige Schülerinnen und Schüler personenspezifische Lernzugänge oder könnten durch individuelle Ansätze den Lerngegenstand besser verstehen und verwenden. Mittels eines konstruktivistischen Ansatzes kann dies beispielsweise durch eine zunehmende Öffnung von Arbeitsaufträgen erreicht werden, um individuelle Lernwege zu ermöglichen. Zum anderen sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um Schülerinnen und Schüler mit Ansätzen einer körperlichen und sinnlichen Einschränkung am Unterricht, mittels digitaler Medien, teilhaben zu lassen.

Kriterium

Das digitale Medium unterstützt die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden im Sinne der Aufhebung der Normen- und Werteschranke, nimmt Rücksicht auf Lernschwächen und ermöglicht das Arbeiten für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und sensorischen Einschränkungen.

Beschreibung

Zu prüfende Merkmale

Website des Freistaates Sachsen ermöglicht eine individuelle Einstellung von Größe und Kontrast sowie das Vorlesen der Website. [1]
  1. Die Verwendung von Unterrichtsmedien und -objekten, die eine Manipulation und Anpassung von Schwierigkeit und Tempo erlauben und binnendifferenzierten Unterricht verstärken, ist gewährleistet.
  2. Eine Barrierefreie Mediengestaltung zur Teilhabe von Lernenden mit körperlichen und sensomotorischen Einschränkungen ist sichergestellt und kann bspw., je nach Medium, folgendermaßen erreicht werden:[2]
    • flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe, Textgröße, etc.)
    • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
    • Tonalternativen für visuelle Inhalte
    • Zusammenspiel verschiedener Medienarten
      • Untertitel
      • Zusammenspiel diskreter und kontinuierlicher Medien
      • Vgl. Kriterium Mehrperspektivität
    • Navigation durch die Tastatur anstelle einer PC-Maus oder Touchpad
    • Intelligente/ automatische Anpassungsmechanismen innerhalb des digitalen Mediums[3]

Graduierung

Beschreibung
Stufe 0 Das Medium erfüllt kein Merkmal des Kriteriums „Barrierefreiheit in der individuellen Nutzung“.
Stufe 1 Das Medium verstärkt entweder im ausreichenden Maße die Binnendifferenzierung des Unterrichts, indem Schwierigkeit und Tempo des Mediums angepasst werden können oder es ermöglicht die Teilhabe von Lernenden mit körperlichen oder sensomotorischen Einschränkungen.
Stufe 2 Das Medium verstärkt im ausreichenden Maße die Binnendifferenzierung des Unterrichts, indem Schwierigkeit und Tempo des Mediums angepasst werden können und es ermöglicht die Teilhabe von Lernenden mit körperlichen oder sensomotorischen Einschränkungen.

Weiterführende Hinweise

  • Im Zuge der Notwendigkeit der technischen Ausstattung und Umsetzung für diese Ansätze, wird das Kriterium der technologischen Dimension zugeordnet. Da jedoch auch hier insbesondere didaktisch wichtige Handlungsmerkmale berücksichtigt werden müssen, könnte es ebenso in die didaktische Dimension eingeordnet werden.
  • Es gilt zu beachten, dass dieses Kriterium und dessen Ansätze keine Empfehlungen für den Unterricht mit Schülerinnen und Schüler mit starkem sonderpädagogischem Förderbedarf sind, sondern sich lediglich auf die Individualität der Heranwachsenden an klassischen staatlichen Gymnasien/Oberschulen bezieht.
  • Durch die Förderung von individuellen barrierefreien Zugängen der Lernenden wird die Normen- und Werteschranke überwunden. Diese wird daher nicht weiter im Schrankenkriterium berücksichtigt.
  • Die automatischen Anpassungsmechanismen werden von Urff als eines von sechs Potenzialen formuliert. Er beschreibt nicht, was dieses Potenzial konkret bedeutet und verweist auf künftige Entwicklungen, praktische Erprobungen und empirische Evaluationen. [3]
  • Beispiele für automatische Anpassungsmechanismen:
    • GeoGebra wählt einen ausgewählten (runden) Punkt, wie (2/1) automatisch an, auch wenn der Klick nicht exakt gesetzt wurde.
    • Drag & Drop Möglichkeiten beim Verschieben von Elementen
    • Responsive Designmerkmale (Vgl. Kriterium Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit)

Praxisbeispiel

Die Klasse bekommt die Aufgabe, einen Vortrag in Partnerarbeit zu einem großen Wissenschaftsbereich der Informatik auszuarbeiten und diesen digital darzustellen. Die Ergebnisse sollen anschließend vor der Klasse präsentiert werden. In welcher Art und Weise dies geschieht, sei der Gruppe überlassen. Die Klasse verfügt über einen Klassensatz Taplets mit vielfältigen Softwarelösungen. Dadurch können sich die Schülerinnen und Schüler ganz individuell entfalten und ihre eigenen Darstellungswünsche verwenden. Möglichkeiten wären beispielsweise ein Lehrvideo für den Bereich, eine simulierte Radioaufnahme mit Interview, eine Podcastfolge, ein kleines Wiki oder eine automatisch ablaufende Präsentation. Die persönlichen Einschränkungen und Stärken der Lernenden werden so berücksichtigt.

Einzelnachweise

  1. Freistaat Sachsen: https://www.sachsen.de, 2020, Screenshot vom 20.07.2020
  2. Lagershausen, L.: Digitale Barrierefreiheit – was bedeutet das? Digitaler Unterricht. https://www.gfdb.de/digitale-barrierefreiheit/, Stand: 21.01.2019.
  3. 3,0 3,1 Urff, C.: Potentiale und Perspektiven digitaler Lernmedien für die Förderung grundlegender mathematischerKompetenzen. In Zeitschrift für Heilpädagogik, 2010, Jhg. 61.S. 147.