Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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#*Recht auf Auskunft  
#*Recht auf Auskunft  


#Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke


===Graduierung===
===Graduierung===

Version vom 25. Juni 2020, 13:34 Uhr

Steckbrief
Name Datensicherheit
Dimension technologisch
Notwendigkeit für das Szenario obligatorisch
Messbarkeit relativ

Die Umsetzung der Datensicherheit im schulischen Kontext wird durch eine Vielzahl an Teilnehmergruppen beeinflusst. Dazu zählen die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Aber natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer, die Schule selbst als Institution und externen Anbieter. Darunter versteht man genauso lokale IT Dienstleister wie auch Soft- und Hardwareunternehmen. Eine erfolgreiche Verwirklichung ist somit nicht alleine von einzelnen Teilnehmern, wie beispielsweise einer Lehrkraft, gewährleistet. Das Kriterium dient damit als Anhaltspunkt und Ideenpool für eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Gebiet der Datensicherheit.

Kriterium

Das digitale Medium sorgt durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür, dass Daten nicht verloren gehen, nicht manipuliert und nicht ge­stohlen werden.[BSS19, S.80]

Beschreibung

Zu prüfende Merkmale

Erforderliche Maßnahmen sollten folgende Aspekte beinhalten.

  1. Informierte Einwilligung bezüglich folgender Themenfelder
    • Zweck, Umfang und Art der Datenverarbeitung
    • verantwortliche Person
    • Speicherort
    • Löschfristen
    • Hinweise auf Freiwilligkeit
    • Recht auf Auskunft
  1. Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke

Graduierung

Stufe 0
Beschreibung
Stufe 1
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Stufe 2
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Stufe 3
Beschreibung

Weiterführende Hinweise

Praxisbeispiel

Einzelnachweise