Quellennachweis

Aus gwos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Grundsätzliches

Der §63 Urheberrechtsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland regelt, wie eine Quellenangabe beschaffen sein muss. Danach "... ist stets die Quelle deutlich anzugeben". Es kann auch notwendig sein, dass neben dem "... Urheber auch der Verlag anzugeben" oder "... außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben" ist.

Zu beachten ist insbesondere, dass immer auch der Autor (Rechteinhaber) mit zu benennen ist.


Weiter Informationen

http://ifross.org/lizenz-center#term-231 https://creativecommons.org/choose/?lang=de

Quelle: https://dejure.org/gesetze/UrhG/63.html