Haftbefehl: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Msweixdorf
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Hafthbefehl braucht man genügent Beweise um in zu erlangen.“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Hafthbefehl braucht man genügent Beweise um in zu erlangen.
Der Haftbefehl braucht man genügend Beweise um in zu erlangen.

Version vom 11. Mai 2010, 09:51 Uhr

Der Haftbefehl braucht man genügend Beweise um in zu erlangen.