Benutzerhandbuch:Kjs: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Juni 2005, 16:53 Uhr


Warum Kinder- und Jugendschutz?

Innerhalb einer Schule besteht Ausichtspflicht gegenüber den Schülern, vor allem auch wenn diese minderjährig sind. Diese wird durch die geltenden Gesetze und Verordnungen reglementiert.

Besonders kritisch ist der Internetzugang, da hier auf Pornographie und Seiten mit verfassungsfeindlichen Inhalten zugegriffen werden kann. Nach geltender Rechtsprechung hat die Schule deswegen den Internetzugang für die Schüler zu beschränken.

Obwohl auf auf dem c't/ODS-Schulserver dazu technische Maßnahmen ergriffen werden, die in dem Abschnitt Der Proxy Server Squid des Administratorhandbuches genauer beschrieben sind, entbindet dies Lehrer, Administrator und Schulleiter nicht von ihrer Aufsichts- und Kontrollplicht.

Welche Hilfsmittel der Server zur Kontrolle anbietet, wird in den nächsten Abschnitten genauer beschrieben.