Bildungsgänge

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Primärstufe

Ab dem 6. Lebensjahr gilt die Schulpflicht in Deutschland und die Schüler haben ab da an das Privileg in die Grundschule zu gehen. In der Primarstufe sind die meisten Schüler in der Grundschule oder auch wenn benötigt in der Förderschule angekommen. Die ersten Noten gibt es gewöhnlich ab der 4. Klasse und davor lediglich die Beurteilungszeugnisse.Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundschule haben die Schüler die Auswahl ob sie wenn benötigt zur allgemeinbildenden Förderschule gehen oder den Weg der Mittelschule begehen.

Sekunderstufe I

Nun in der Sekundarstufe I angekommen hat man nach dem erfolgreichen Abschluss der 6. Klasse entscheidet sich nach der Leistung des jeweiligen Schülers ob er die Sekundarstufe in der Hauptschule, Realschule oder sogar im Gymnasium weiterführt. In der Sekundarstufe I werden die Grundkenntnisse der der Grundschule wieder erlernt und deutlich vertieft.

Sekunderstufe II

In der Sekundarstufe II ist lediglich die Weiterführung des Gymnasium beinhaltet. Wenn man das Gymnasium der Sekundarstufe I erfolgreich abgeschlossen hat, qualifiziert man sich für das der Stufe II. Wenn man zwei weitere Jahre absolviert hat, ist man endlich für eine Universität, Fachhochschule aber auf einer Berufsakademie qualifiziert und kann dort eben seine schulische/berufliche Laufbahn weiterführen.

weiterführende Bildungsgänge

Im Bildungsgang der Hauptschule hat man nach der 9. Klasse die Prüfungen zu absolvieren. Wenn man diese schafft, kann man sich in die Berufliche Erstausbildung also Berufsfachschule, Berufsschule oder einer Ausbildung schauen. Nach der 10. Klasse und einem Abschlusszeugnis hat man offene Wege. Man kann sich für die Berufsschule, Berufsfachschule,der Fachoberschule oder dem beruflichen Gymnasium (beruflichen Erstausbildung+Studienqualifikation). Man kann aber auch auf einem Gymnasium nach der 10. Klasse und der Prüfung auf das Gymnasium der Sekundarstufe II starten und nach den 2 weiteren Jahren die Berechtigung für die Universität,Kunsthochschule,Fachhochschule und Berufsakademie.


beruflichen Weiterbildung

Nach der beruflichen Erstausbildung kann man auf die ein- bis zweijährige Fachschule um dann die Berechtigung für die Fachhochschule und der Berufsakademie zu erwerben.

Studienqualifikation

Man hat die Studienqualifikation oder auch wenn man entweder die Realschule und die zwei jährige Fachoberschule erfolgreich absolviert hat (endet in Fachhochschule und Berufsakademie) oder wenn man die Realschule und das 3-4 jährige berufliche Gymnasium absolviert hat (endet in Universität,Fachhochschule oder auch der Berufsakademie).

Quelle:https://www.schule.sachsen.de/3402.htm










  • Die Mittelschulen werden ab dem 1.8.2013 als Oberschule bezeichnet.