Urheberrecht

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Das Urheberrecht regelt in den einzelnen Ländern die Rechte am "geistigen Eigentum". Das Ergebnis dieser Leistung können Bilder, Text, Ton, Video, Gemälde oder ähnliches sein. Der Inhaber der entsprechenden Rechte darf im Normalfall entscheiden, wer - was - wann - wie mit seinem Werk tun darf oder was nicht gestattet ist.

§ 51 UrhG (Zitatrecht)

Das Zitatrecht ist für Lehre und Wissenschaft sowie für die Kunst von großer Bedeutung. Es gestattet, geschützte Werke oder Werkteile in einem eigenen Werk zu verwenden. Das eigene („zitierende“) Werk darf dann mit den hierin enthaltenen Werken/Werkteilen Dritter veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben oder ins Internet gestellt werden. Die Zitierfreiheit geht dabei weiter als die meisten Schrankenbestimmungen. Sie befreit nicht nur vom Zustimmungsgebot, sondern auch von jeglichen Vergütungsansprüchen. Zitate sind nur gestattet, wenn ein Zitatzweck vorliegt, der Umfang des Zitats durch den Zweck gerechtfertigt ist, die Quelle angegeben wurde (§ 63 UrhG) und die fremden Werke oder Werkteile nicht verändert wurden (§ 62 UrhG)29. Zentrales Element der Zitatschranke ist der Zitatzweck. Ein solcher liegt nur vor, wenn das Zitat gewissermaßen als „fremde Zutat“ in eine eigene Gestaltung integriert wurde. Ein Zitatzweck fehlt, wenn die Übernahme rein illustratorischen Zwecken dient, etwa um das eigene Werk optisch oder akustisch aufzuwerten oder man sich hierdurch gar nur eigene Ausführungen ersparen will.

Lizenzmodelle

CC

Die Creative Commons Urheberrechtslizenzen und -werkzeuge schaffen eine Balance innerhalb des traditionellen Umfelds von "Alle Rechte vorbehalten", das aus dem Urheberrecht entsteht. Unsere Werkzeuge geben jedermann, von individuellen Urhebern bis zu großen Firmen und Institutionen eine einfache, standardisierte Methode an die Hand, um urheberrechtliche Erlaubnisse bezüglich ihrer Werken zu geben. Die Kombination unserer Werkzeuge und ihrer Nutzer bildet eine große und wachsende digitale Allmende (Commons), einen Pool von Inhalten, die vervielfältigt, verbreitet, verändert und in neue Werke integriert werden dürfen, alles innerhalb des Rahmens des bestehenden Urheberrechts.

Diesen Link kann man zur Information auf seiner Seite einbauen: <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"><img alt="Creative Commons Lizenzvertrag" style="border-width:0" src="https://i.creativecommons.org/l/by/4.0/88x31.png" /></a>
Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz</a>

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Beispiele für Internetseiten:

ESA

Quelle: http://www.esa.int/ger/ESA_in_your_country/Germany/Haeufig_an_ESA_gestellte_Fragen2 am 27.03.2017

NASA

Wikipedia versteht das Urheberecht bezüglich NASA-Quellen wie folgt

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte am 27.03.2017

Die NASA gibt die Rechte selbst so an

Quelle: https://www.nasa.gov/multimedia/guidelines/index.html am 27.03.2017

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Weiter Informationen

http://ifross.org/lizenz-center#term-231 https://creativecommons.org/choose/?lang=de