Installationshandbuch:Nutzereinrichten: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn Schüler das Internet gar nicht nutzen, muss ihnen der Zugriff auf die entsprechende Software verweigert werden. Unter Windows 3.1x war das kein Problem, aber bereits bei Windows 95b gehört der Internet-Explorer fast untrennbar zum Betriebssystem, unter Windows 98 und späteren Windows-Versionen ist er kaum noch zu entfernen. Abhilfe schafft hier nur, den Zugang zu den Proxy-Einstellungen zu verweigern.
Wenn Schüler das Internet gar nicht nutzen, muss ihnen der Zugriff auf die entsprechende Software verweigert werden. Unter Windows 3.1x war das kein Problem, aber bereits bei Windows 95b gehört der Internet-Explorer fast untrennbar zum Betriebssystem, unter Windows 98 und späteren Windows-Versionen ist er kaum noch zu entfernen. Abhilfe schafft hier nur, den Zugang zu den Proxy-Einstellungen zu verweigern.


Für die '''Stufe 1''' sind keine Verwaltungsmaßnahmen zu treffen. Das WWW ist ein anonymer Dienst, jeder kann von einem beliebigen Terminal in einer Bibliothek, einem Internet-Café oder einem anderen öffentlichen Provider-Terminal surfen. Eine Beschränkung durch den Schulservers gibt es nicht. Jeder, der Zugriff auf einen Browser hat, kann ins Internet. Einzig eine kostenpflichtige Telefonverbindung kann er nicht herstellen: Seiten aus dem Internet sind also nur dann erreichbar, wenn der Internetzugang freigegeben wird.
Für die '''Stufe 1''' sind keine Verwaltungsmaßnahmen zu treffen. Das WWW ist ein anonymer Dienst, jeder kann von einem beliebigen Terminal in einer Bibliothek, einem Internet-Café oder einem anderen öffentlichen Provider-Terminal surfen. Jeder, der Zugriff auf einen Browser hat, kann also ins Internet. Möglichkeiten dies zu beschränken werden in dem Kapitel [[Benutzerhandbuch:Internetzugang|Raumweiser Internetzugang]] im Benutzerhandbuch beschrieben.


Nutzer der '''Stufe 2''' müssen einen Eintrag in der Benutzerverwaltung haben. Er gibt dem Schülern ein eigenes Heimatverzeichnis, ein E-Mail-Postfach und macht ihn namentlich bekannt. Damit hat er "Grundrechte" auf dem Server.
Nutzer der '''Stufe 2''' müssen einen Eintrag in der Benutzerverwaltung (also einen Anmeldenamen und ein Passwort) haben. Er gibt den Schülern ein eigenes Heimatverzeichnis, ein E-Mail-Postfach und macht ihn namentlich bekannt. Damit hat er "Grundrechte" auf dem Server. Wie Sie dieser Nutzergruppe den Zugang zum Internet einschränken können, wird im Kapitel [[Administratorhandbuch:Squid-Anmeldung|Squid nur mit Anmeldung]] im Administratorhandbuch beschrieben.


Nutzer der '''Stufe 3''' bekommen zunächst einen Zugang nach Stufe 2. Dann werden ihm über die Benutzerverwaltung weitere Rechte zuerkannt:
Nutzer der '''Stufe 3''' bekommen zunächst einen Zugang nach Stufe 2. Dann werden ihm über die Benutzerverwaltung weitere Rechte zuerkannt:
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   * Einordnen in eine Projektgruppe  
   * Einordnen in eine Projektgruppe  
     (ermöglicht die gemeinsame Arbeit in Projekten).
     (ermöglicht die gemeinsame Arbeit in Projekten).
  * Teil- oder Hauptadmin
    (berechtigt zur Verwaltung im LDAP)


Häufig wird auch gefordert, Universal-Zugänge zu haben, mit denen ein Schüler auf den Datei- und Druckserver zugreifen kann, ohne weitere Rechte zu haben. Hier werden wir im Kapitel [[Installationshandbuch:Universalzugänge einrichten|Universalzugänge einrichten]] des Installationshandbuches einen weiteren Weg zeigen.
Häufig wird auch gefordert, Universal-Zugänge zu haben, mit denen ein Schüler auf den Datei- und Druckserver zugreifen kann, ohne weitere Rechte zu haben. Hier werden wir im Kapitel [[Installationshandbuch:Universalzugänge einrichten|Universalzugänge einrichten]] des Installationshandbuches einen weiteren Weg zeigen.

Version vom 15. September 2005, 20:14 Uhr

Uberarbeiten Diese Seite sollte nochmals überarbeitet werden. Eine Begründung befindet sich in der Regel unter Diskussion (oben).

Worüber Sie sich zuerst Gedanken machen sollten

Eine wichtige Aufgabe des Systemverwalters ist die Verwaltung der Nutzer auf dem Arktur-Schulserver. Doch bevor Sie damit loslegen, sollten Sie sich Gedanken über die Verwaltung machen. Üblicherweise gibt es drei verschiedene Gruppen von Zugängen:

   * Stufe 1:
     Nutzer, die nur surfen dürfen, aber sonst keine Dienste nutzen sollen
   * Stufe 2:
     Nutzer, die neben dem WWW auch E-Mail und News nutzen dürfen
   * Stufe 3:
     Lehrer und Schüler mit erweiterten Befugnissen, die z.B. den Internetzugang 
     schalten dürfen oder die Projektgruppenleiter sind

Nutzerzugänge

Wenn Schüler das Internet gar nicht nutzen, muss ihnen der Zugriff auf die entsprechende Software verweigert werden. Unter Windows 3.1x war das kein Problem, aber bereits bei Windows 95b gehört der Internet-Explorer fast untrennbar zum Betriebssystem, unter Windows 98 und späteren Windows-Versionen ist er kaum noch zu entfernen. Abhilfe schafft hier nur, den Zugang zu den Proxy-Einstellungen zu verweigern.

Für die Stufe 1 sind keine Verwaltungsmaßnahmen zu treffen. Das WWW ist ein anonymer Dienst, jeder kann von einem beliebigen Terminal in einer Bibliothek, einem Internet-Café oder einem anderen öffentlichen Provider-Terminal surfen. Jeder, der Zugriff auf einen Browser hat, kann also ins Internet. Möglichkeiten dies zu beschränken werden in dem Kapitel Raumweiser Internetzugang im Benutzerhandbuch beschrieben.

Nutzer der Stufe 2 müssen einen Eintrag in der Benutzerverwaltung (also einen Anmeldenamen und ein Passwort) haben. Er gibt den Schülern ein eigenes Heimatverzeichnis, ein E-Mail-Postfach und macht ihn namentlich bekannt. Damit hat er "Grundrechte" auf dem Server. Wie Sie dieser Nutzergruppe den Zugang zum Internet einschränken können, wird im Kapitel Squid nur mit Anmeldung im Administratorhandbuch beschrieben.

Nutzer der Stufe 3 bekommen zunächst einen Zugang nach Stufe 2. Dann werden ihm über die Benutzerverwaltung weitere Rechte zuerkannt:

 * Freigegeben des Admin-Interface 
    (berechtigt zum Schalten des Internet-Zugangs).
 * Einordnen in eine Projektgruppe 
    (ermöglicht die gemeinsame Arbeit in Projekten).
 * Teil- oder Hauptadmin
    (berechtigt zur Verwaltung im LDAP)

Häufig wird auch gefordert, Universal-Zugänge zu haben, mit denen ein Schüler auf den Datei- und Druckserver zugreifen kann, ohne weitere Rechte zu haben. Hier werden wir im Kapitel Universalzugänge einrichten des Installationshandbuches einen weiteren Weg zeigen.

Länge der Nutzerkennung

Die Länge von maximal 8 Zeichen wurde wegen der Kompatibilität zu älteren Windows Versionen gewählt. Nachweisbar ist, dass auch noch unter Windows 98 der Name höchstens 14 Zeichen haben darf. Dem LDAP selbst, der auf dem Arktur-Schulserver die Nutzer verwaltet, ist Länge des Namens egal.


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